Graduation
Hersteller von Anlagen für die Prozessindustrie

Assembly in skids

The construction in our workshop of equipment in the form of ready-to-install skids reduces costs and installation times on site

Celsius

FUNCTIONAL ASSEMBLIES


CELSIUS builds individual production equipment for the process industries.

  • These „special machines“ meet a functional need to implement a process developed by CELSIUS or a process developed by the user
  • They require all or part of CELSIUS ’skills in thermal engineering, process engineering, sheet metal works, piping, assembly, automation, etc…
  • The skids are studied in a 3D virtual model with the aim of minimizing the dimensions and favorise access to equipment for operation and maintenance. Most often the assemblies remain open with a direct view of the components.
  • The skids are delivered fully piped, assembled, cabled and insulated, ready to be connected so that the operator minimizes installation times and costs on site.

  • The skids are packed in a type 3b crate or full 4c crate to be handled up to the production site.
  • CELSIUS assists the users during the start-up of production unit and trains operating and maintenance personnel.

The design and construction of CELSIUS equipment is most often subject to two European Directives:

  • The directive on functional assemblies intended for installation in explosive atmospheres: ATEX 2014/34/EU
  • The directive on pressure assemblies: DESP 2014/68/EU

Die als ATEX-Richtlinie bezeichnete Europäische Richtlinie 94/9/CE wird häufig zu Unrecht als eine für Elektriker zwingende Norm betrachtet.

Die ATEX-Richtlinie ist keine elektrische Norm.

Im ganzen Text der Richtlinie wird der Begriff „Elektrizität“ nur ein einziges Mal erwähnt, und zwar um auf die Gefahren hinzuweisen, die auf die statische Elektrizität zurückzuführen sind! Die ATEX-Richtlinie betrifft alle Beteiligten, Hersteller und Betreibers, nicht nur die Elektriker.

Die meisten von uns hergestellten Ausrüstungen werden in der ATEX-Zone installiert. Unsere Ausrüstungen werden nach der ATEX-Norm der Europäischen Richtlinie 94/9/CE konzipiert und konstruiert, um jedes Entzündungs-, Explosions- oder Deflagrationsrisiko aufgrund des Zusammentreffens dreier Faktoren zu vermeiden:

  • Vorhandensein eines Brennstoffes: die Reaktoren, Wannen, Austauscher enthalten häufig entzündliche Lösungsmittel und flüchtige Bestandteile, die ebenfalls brennbar sind.
  • Vorhandensein eines brandfördernden Stoffes: die Reaktoren und Wannen sind meist mit Revisionsklappen ausgestattet, durch die, wenn sie offen sind, Sauerstoff in das Gerät eindringen oder flüchtige organische Bestandteile austreten können.
  • Eine Zündquelle: eine Flamme, ein Funke oder eine zu hohe Wandtemperatur angesichts der Selbstentzündungstemperatur des vorhandenen flüchtigen Lösungsmittels .

Unsere Ausrüstungen sind so konzipiert, dass sie alle Zündquellen in einer Atmosphäre vermeiden, wo ein brandfördernder Stoff und ein Brennstoff zuweilen, häufig oder immer gemischt werden.

Unsere Ausrüstungen werden als „Funktionsbaugruppen“ im Sinne der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU betrachtet.

Daher ist die Firma CELSIUS zum Bau von Energiemodulen berechtigt, denn diese Baugruppen sind als Kategorie 2 klassifiziert, um in den Zonen 1 oder 2 gemäß ATEX verwendet zu werden, und die CE-Firmenschilder sind im Einzelfall wie folgt gekennzeichnet:

For Energy Control Units:                   Certificat ATEX 1

For NECTACEL extraction units:      Certificat ATEX 2

2 Unsere Geräte entsprechen der Kategorie 2 und können in den Zonen 1 oder 2 montiert werden
(siehe oben)
G Unsere Geräte können in einer explosiven Gasatmosphäre verwendet werden
(siehe oben)
IIB ou IIC Art des Brennstoffs
(siehe oben)
T3 ou T4 Temperaturklasse
(siehe oben)

Beim Bau der Skids oder vollständigen Produktionseinheiten montiert CELSIUS zahlreiche Vorrichtungen mit verschiedenen Schutzmodi und sorgt dafür, dass die gleichzeitige Verwendung dieser Materialien unter den vorgesehenen Betriebsbedingungen keine zusätzlichen, von den Herstellern nicht vorgesehenen Risiken mit sich bringt.

Für die Beurteilung der Risiken ist der Betreiber zuständig und die Gefahren sind nach folgenden Kriterien kodifiziert:

Die Zonen mit dem Risiko G sind nach der Periodizität der Gefahr klassifiziert:

Zone 0 Eine gasförmige explosive Atmosphäre ist ständig oder über einen längeren Zeitraum vorhanden. Die einzigen in der Zone 0 vorhandenen elektrischen Ausrüstungen sind in der Kategorie 1 klassifiziert.
Zone 1 Eine gasförmige explosive Atmosphäre kann vorübergehend beim normalen Betrieb vorhanden sein. Das ist z. B. der Fall in der Umgebung von Geräten mit einer Revisionsklappe, die man bei normaler Funktionsweise öffnet. Die einzigen in der Zone 1 vorhandenen elektrischen Ausrüstungen sind in der Kategorie 1 oder 2 klassifiziert.
Zone 2 Eine gasförmige explosive Atmosphäre kann versehentlich und während einer kurzen Dauer vorhanden sein. Das ist z. B. der Fall in nicht unmittelbarer Umgebung der Geräte, da diese von einer Umschließung mit kontrollierter Atmosphäre umgeben sind, welcher versehentlich ein flüchtiges Lösungsmittel freisetzen kann. Die einzigen in der Zone 2 vorhandenen elektrischen Ausrüstungen sind in der Kategorie 1, 2 oder 3 klassifiziert.

 

Andere Risikozonen (D) sind für staubige Atmosphären definiert: Zonen 20, 21 und 22 nach den gleichen Periodizitätskriterien.

Die Explosionsgruppe wird nach der Gefährlichkeit des Gases oder des vorhandenen flüchtigen Lösungsmittels definiert:

Gruppe I : Für grubengasführende Bergwerke und ihre Ausrüstungen. Referenzgas: Methan.
Gruppe II : Für die anderen explosionsgefährdeten Atmosphären, unterteilt in:
Gruppe IIA : Referenzgas: Propan.
Gruppe IIB : Referenzgas: Ethylen.
Gruppe IIC : Referenzgas: Wasserstoff.

Die Art der im allgemeinen in Werkhallen für chemische Synthese oder Extraktion durch Lösungsmittel vorhandenen Brennstoffe ist sehr unterschiedlich und die vom Betreiber klassifizierte Explosionsgruppe ist die Gruppe IIB, das entspricht der Gesamtheit der Gase in der Feinchemikalienindustrie mit Ausnahme von Wasserstoff.

Die mit Wasserstoff arbeitenden Fabriken sind in Gruppe IIC klassifiziert.

Die Temperaturklasse ist nach der Entzündungstemperatur der in der Werkhalle vorhandenen Lösungsmitteldämpfe klassifiziert:

  • Klasse T1 : über 450°C
  • Klasse T2 : von 300 bis 450°C
  • Klasse T3 : von 200 bis 300 °C
  • Klasse T4 : von 135 bis 200 °C
  • Klasse T5 : von 100 bis 135 °C
  • Klasse T6 : von 85 bis 100 °C

Die Temperaturklasse einer vollständigen Baugruppe ist nicht nur nach den einzelnen elektrischen Bestandteilen klassifiziert.

Ein Energiemodul, das mit Dampf von 6 Bar versorgt wird, dessen Wandtemperatur 165°C erreicht, gehört in die Temperaturklasse T3, auch wenn seine elektrischen Bestandteile der Klasse T4 oder T6 angehören. Die Gebrauchsanweisung präzisiert, dass diese Baugruppe in einer Werkhalle der Temperaturklasse T3 oder höher installiert werden muss. Der Betreiber darf keine Lösungsmittel benutzen, deren Dämpfe sich im Kontakt mit einer Wand unter 200°C entflammen könnten.

Die in den Werkhallen der Feinchemie montierten Antriebsmotoren besitzen im Allgemeinen eine Temperaturklasse T4, was bedeutet, dass unter allen Bedingungen weder die Motorwand noch eine für das Gas zugängliche Vorrichtung die Temperatur von 135°C übersteigt. In einer Werkhalle in der ATEX-Zone mit Temperaturklasse T4, deren Ausrüstungen richtig klassifiziert wurden, kann der Betreiber in voller Sicherheit Lösungsmittel verwenden, deren Entzündungstemperatur über 135°C liegt.

Die Klassifizierung der Elektromotoren T4 und die Klassifizierung der Geräte in die Temperaturklasse T6 führte häufig dazu, dass der Betreiber die gesamte ATEX-Zone der Werkhalle in die Temperaturklasse T4 einordnete.

Aber die Klassifizierung einer Werkhalle nach der Klasse T4 verbietet dem Betreiber, Betriebstemperaturen über 135°C zu verwenden und sogar seine Werkhalle mit Leitungen mit gesättigtem Dampf von 6 Bar, deren Wand… 165°C erreicht, zu versorgen!

Daher muss, selbst wenn der Motor der Pumpe in T4 klassifiziert ist, die Motorpumpe, die eine Flüssigkeit mit 165°C befördert, in T3 klassifiziert sein. Das gleiche gilt für das Rührgerät eines Reaktors, dessen maximale Betriebstemperatur 165°C beträgt.

Beim Bau der Skids oder vollständigen Produktionseinheiten montiert CELSIUS zahlreiche Vorrichtungen und sorgt dafür, dass die gleichzeitige Verwendung dieser Materialien unter den vorgesehenen Betriebsbedingungen keine zusätzlichen, von den Herstellern nicht vorgesehenen Risiken erzeugt.

Bei unter Druck stehenden vollständigen Baugruppen, die von der Europäischen Richtlinie PED 2014/68/EU geregelt werden, liefert CELSIUS eine CE-Konformitätserklärung, welche die Konformität der Installation gegenüber der PED 2014/68/EU, aber auch gegenüber allen anderen geltenden Richtlinien, darunter ATEX, bescheinigt. Ggf. (Kategorien I, II, III und IV) wird die Baugruppe mit einem CE-Firmenschild versehen.

Die unter Druck stehende Baugruppe wird nach der höchsten Kategorie jeder ihrer Komponenten außer dem Ventil klassifiziert.

Eine vollständige Baugruppe wird mit einer Bedienungsanleitung geliefert, in der insbesondere die Betriebsbedingungen, die vom Druck ausgehenden Risiken, die Temperatur, Elektrizität, die Chemie aufgeführt werden… sowie die vom Hersteller ergriffenen und vom Betreiber zu ergreifenden Vorsichtsmaßnahmen.

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